HRB 7449: Bock Hörgeräte GmbH, Warstein, Hauptstraße 57, 59581 Warstein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eutritzscher Stadakustiker GmbH am 05.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7449: Bock Hörgeräte GmbH, Warstein, Hauptstraße 57, 59581 Warstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der Eutritzscher Stadtakustiker GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 23126) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7449: Bock Hörgeräte GmbH, Warstein, Hauptstraße 57, 59581 Warstein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der Aktiv Hörgeräte GmbH mit Sitz in Warstein (Amtsgericht Arnsberg HRB 7310) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bock Hörgeräte GmbH, Warstein (Hauptstraße 57, 59581 Warstein). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.1991, mehrfach geändert. Gegenstand: Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, die im Rahmen des Hörgeräteakustiker- und Augenoptikerhandwerks anfallen, sowie Handel mit entsprechenden Produkten, Zubehör und ähnlichen Artikeln. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Bock, Kurt-Jürgen, Warstein, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Altenburg (bisher Amtsgericht Gera HRB 1735) nach Warstein beschlossen.