Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
07.03.2024
Vogler |
9 |
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a)
Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen
eingetragen:
Geändert, nun:
Liquidator:
Brandenburg, Uwe, Ribnitz-Damgarten,
* ‒.‒.‒‒ |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stralsund
(Az: 91 IN 171/18) vom 26.10.2023 ist das Insolvenzverfahren
eingestellt. |
a)
21.11.2023
Wickert
b)
Fall 10 |
HRB 7559: Boddensegler-Reise-GmbH, Marlow, Feldstr. 2, 18337 Marlow. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 7559: Boddensegler-Reise-GmbH, Marlow, Feldstr. 2, 18337 Marlow. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Holger, Bad Sülze, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brandenburg, Uwe, Ribnitz-Damgarten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7559:Boddensegler-Reise-GmbH, Marlow, Feldstr. 2, 18337 Marlow.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2015 mit der Boddensegler-Linienbus-GmbH mit Sitz in Marlow (Amtsgericht Stralsund HRB 7560) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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