HRB 20021: Bode, Timm & Partner GmbH, Mettmann, Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann. Änderung zur Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 4, 40822 Mettmann.
HRB 20021: Bode, Timm & Partner GmbH, Mettmann, Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - das Marketing für Print- und Onlinemedien mit dem Schwerpunkt Anzeigenblätter - die Vermittlung von Anzeigen, Beilagen-, Direktverteilungs- und Onlineaufträgen - die Entwicklung und Vermarktung von Software für den Werbebereich.
HRB 20021:Bode, Timm & Partner GmbH, Mettmann, Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann.Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann. Bestellt als Geschäftsführer: Mischketat, Klaus, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hobbold, Rüdiger, Mülheim, * ‒.‒.‒‒.
Bode, Timm & Partner GmbH, Mettmann (Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann). Nicht mehr Geschäftsführer: Mischketat, Klaus, Mettmann, * ‒.‒.‒‒.
Bode, Timm & Partner Verlagsvertretungen GmbH, Mettmann (Marie-Curie-Str. 7, 40822 Mettmann). Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Bode, Timm & Partner GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2007 mit der Bode, Timm & Partner GmbH mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal HRB 20034) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen