Bode Event- und Hotelgesellschaft mbH, Neuss, Further Straße 110, 41462 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Bode Event- und Hotelgesellschaft mbH, Neuss, Further Straße 110, 41462 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Bode Event- und Hotelgesellschaft mbH, Neuss, Further Straße 110, 41462 Neuss.Ergänzend eingetragen als Geschäftsanschrift: Further Straße 110, 41462 Neuss. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. nunmehr Liquidator: Bode, Kerstin, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bode, Kerstin, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 14. Dezember 2009 aufgelöst.
Bode Event- und Hotelgesellschaft mbH, Neuss (Further Str. 110, 41462 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31. Mai 2005, geändert durch Beschluss vom 20. Juni 2005. Gegenstand: Hotel und Gaststättenbetrieb sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte einzeln und sind stets alleine vertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: Bode, Kerstin, Neuss, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.