Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2024 hat die
Neueinfügung des § 12 (Gewinnverwendung) der Satzung
beschlossen. |
a)
08.08.2024
Göhl |
16 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Mang, Gloria Caroline Viktoria, Lindau
(Bodensee), * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
08.03.2024
Birkner |
HRB 4990: Bodenseeklinik GmbH, Lindau (B), Graf-Lennart-Bernadotte-Straße 1, 88131 Lindau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2021 hat die Änderung des § 7a der Satzung beschlossen. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Dr. Altmann, Jens, Nonnenhorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4990: Bodenseeklinik GmbH, Lindau (B), Graf-Lennart-Bernadotte-Straße 1, 88131 Lindau. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Altmann, Jens, Langenargen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4990: Bodenseeklinik GmbH, Lindau (B), Graf-Lennart-Bernadotte-Straße 1, 88131 Lindau. Der Gewinnabführungsvertrag vom 04.06.2014 mit der Mang Medical AG mit dem Sitz in Lindau (Bodensee) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8697) ist durch Aufhebung zum 31.12.2019 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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