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Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg (HRB 12168) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Frankfurter Str. 233
63263 Neu-Isenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12168
Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: BV & Co. KG aA
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA aus Neu-Isenburg war im Handelsregister Offenbach am Main unter der Nummer HRB 12168 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA ihren Standort nicht geändert. Die Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Registermeldungen 11

Calendar 28.11.2016
Löschung

HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die am 31.10.2016 wirksam gewordene Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Boeing International B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nummer 34163241) am 01.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.

Calendar 24.11.2016
Löschung

HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Boeing International B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nummer 34163241) am 01.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 26.10.2016
Berichtigung

HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Boeing International B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nummer 34163241) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 17.10.2016
Veränderung

HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Boeing International B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nummer 34163241) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.08.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 12168: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Neu-Isenburg, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA mit Sitz in Neu-Isenburg (Kommanditgesellschaft auf Aktien, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 12168) als übertragender Rechtsträger mit der Boeing International B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht/besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eingetragen beim niederländischen Handelskammer/Kamer van Koophandel unter Nummer 34163241) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Boeing International B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsplan kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden (Artikel 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch). Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Boeing International B.V. & Co. Holding KGaA, Frankfurter Straße 233, 63263 Neu-Isenburg

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Historie 4

28.11.2016
Registervorgang

Löschung 28.11.2016

24.11.2016
Registervorgang

Löschung 24.11.2016

20.12.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Völpel
Prokurist

02.01.2009
Entscheideränderung

Austritt
Boeing CAS GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Entscheideränderung

Veränderung
Boeing International B.V. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts)
Persönlich haftender Gesellschafter