HRB 8281: Boesner Dienstleistungen und Verwaltung GmbH, Witten, Gewerkenstr. 2, 58456 Witten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden boesner GmbH holding + innovations (Amtsgericht Bochum, HRB 8650) mit Sitz in Witten am 17.09.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8281: Boesner Dienstleistungen und Verwaltung GmbH, Witten, Gewerkenstr. 2, 58456 Witten. Berichtigt von Amts wegen Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2021 mit der boesner GmbH holding + innovations mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8650) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8281: Boesner Dienstleistungen und Verwaltung GmbH, Witten, Gewerkenstr. 2, 58456 Witten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2021 mit der boesner GmbH holding + innovations mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8650) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Boesner Dienstleistungen und Verwaltung GmbH, Witten (Gewerkenstr. 2, 58456 Witten). Einzelprokura: Dipl.-Betriebswirt Kwiatkowski, Peter, Hattingen, * ‒.‒.‒‒.