Boether Morawski GmbH, Hamburg (Sierichstr. 75, 22301 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Engel & Völkers Retail Partners GmbH am 07.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Boether Morawski GmbH, Hamburg (Sierichstr. 75, 22301 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Morawski, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2007 mit der Engel & Völkers Retail Partners GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 102314 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Boether Morawski GmbH, Hamburg (Sierichstr. 75, 22301 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 und 7 beschlossen.