HRB 55072: Bogen Institut Medical Cooperation Limited, Langenfeld (Bogenstr. 4, 40764 Langenfeld Die Zweigniederlassung ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 55072: Bogen Institut Medical Cooperation Limited, Langenfeld (Bogenstr. 4, 40764 Langenfeld). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 3 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Bogen Institut Medical Cooperation Limited, Langenfeld (Bogenstr. 4, 40764 Langenfeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (Private Company Limited By Shares). Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2006. Zweigniederlassung der in Birmingham/Großbritannien unter der Firma Bogen Institut Medical Cooperation Limited (Companies House Cardiff 5828544) bestehenden Hauptniederlassung. Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Erbringung von medizinische Dienstleistungen in Ostheopatie, Krankengymnastik, Rehabilitation und Prävention. 1.000,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis. Geschäftsführer: Haija, Ute, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung gemäß § 13 e Abs. 2 Nr. 3 HGB: Ständiger Vertreter: Haija, Ute, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung und befugt, im Namen der Zweigniederlassung mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.