Bogenschützenverein Rot-Weiss Hamm e.V., Hamm (Grünstraße 59, 59063 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Hammer Sport Club 2008 e. V. am 07.11.2011 eingetragen worden. Der Verein ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bogenschützenverein Rot-Weiss Hamm e.V., Hamm (Grünstraße 59, 59063 Hamm). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 16.06.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Deligiertenversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2011 mit dem Hammer Sport Club 2008 e. V. mit Sitz in Hamm (VR 614) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.