Bohlmeier GmbH, Bünde (Holzhauser Str. 44, 32257 Bünde). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Khei Bohlmeier e.K. (AG Bad Oeynhausen HRA 6603) am 29.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bohlmeier GmbH, Bünde (Holzhauser Str. 44, 32257 Bünde). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Khei Bohlmeier e.K. in Bünde auftretenden Kaufmann Bohlmeier, Khei übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.