HRB 135123 B: Bohmeyer & Schuster GmbH, Berlin, Jungstr. 4, 10247 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bohmeyer, Michael
Bohmeyer & Schuster GmbH, Berlin, Jungstr. 4, 10247 Berlin. Prokura: 1. Mühlmann, Steffi, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
Bohmeyer & Schuster GmbH, Berlin, Jungstr. 4, 10247 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte)..
Bohmeyer & Schuster GmbH, Berlin, Jungstr. 4, 10247 Berlin. Firma: Bohmeyer & Schuster GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Jungstr. 4, 10247 Berlin Gegenstand: Handel wie auch die Handelsvertretung für Geschäfte verschiedener Art, insbesondere für Schilder, Beschilderungen und Leitsysteme aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bohmeyer, Michael, * ‒.‒.‒‒, Neuenhagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Schuster, Jens, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.05.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bohmeyer & Schuster oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45203) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.05.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..