HRB 247307: Boinx Software International GmbH, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, Josef-Kistler-Str. 12, 82110 Germering. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Boinx Software Limited mit dem Sitz in Wakefield, Vereinigtes Königreich und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Boinx Software Limited mit dem Sitz in Wakefield/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 06249879) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28.10.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 247307: Boinx Software International GmbH, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, Josef-Kistler-Str. 12, 82110 Germering. Die Gesellschaft hat am 06.06.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Boinx Software Limited mit dem Sitz in Wakefield, West Yorkshire / England (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6249879) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern: Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehenhinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Boinx Software InternationalGmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 LV.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Boinx Software International GmbH unter deren Geschäftsanschrift in Josef-Kistler-Straße 12, 82110 Germering, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Glaeubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermoegenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbeduerfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz erichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dassseitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Boinx Software International GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betrachtb) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Boinx Software Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger.Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubigerin der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterWeder bei der Boinx Software Limited noch bei der Boinx Software International GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübungvon deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Boinx Software International GmbH, Herrn Oliver Breidenbach, unter der Geschäftsadresse in Josef-Kistler-Str 12, 82110 Germering, kostenlos angefordertwerden.
HRB 247307: Boinx Software International GmbH, Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, Josef-Kistler-Str. 12, 82110 Germering. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2019. Geschäftsanschrift: Josef-Kistler-Str. 12, 82110 Germering. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware sowie Durchführung von diesbezüglichen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breidenbach, Oliver, Germering, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.