Bolwin & Heemann Heizung, Klima, Sanitär GmbH, Essen, (Rüttenscheider Straße 158, 45131 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bolwin & Heemann Anlagenbau GmbH & Co. KG am 19.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bolwin & Heemann Heizung, Klima, Sanitär GmbH, Essen, (Rüttenscheider Straße 158, 45131 Essen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Bolwin & Heemann Anlagenbau GmbH & Co. KG, Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh, HRA 4891) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.