HRB 5579: Bolz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, Opelstraße 12, 48599 Gronau. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 5579: Bolz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, Opelstraße 12, 48599 Gronau. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. nunmehr von Amts wegen Liquidator: Bolz jun., Wilhelm, Gronau, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Münster (Az. 77 IN 8/13) vom 03.03.2020 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Bolz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, Opelstraße 12, 48599 Gronau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (77 IN 8/13) vom 01.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Bolz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, Opelstraße 12, 48599 Gronau.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GSB Galvanischer Spezialbetrieb GmbH (Amtsgericht Coesfeld HRB 5674) beschlossen. Neues Stammkapital: 352.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Auf die erhöhte Stammeinlage ist eine Sacheinlage zu leisten.
Bolz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gronau, Opelstraße 12, 48599 Gronau.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der GSB Galvanischer Spezialbetrieb GmbH mit Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 5674) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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