Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Dornhofstraße 38 a, 63263 Neu-Isenburg |
|
a)
Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Abwickler gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bolzhauser, Marcus, Ochtendung, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Abwickler:
Winkelkötter, Bastian, Hanau, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
08.08.2022
Frohs
b)
Fall 14 |
HRB 15449: Bolzhauser AG, Ochtendung, Kastanienweg 8, 56299 Ochtendung. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Koblenz eingereicht.
Bolzhauser AG, Ochtendung, Hauptstraße 19, 56299 Ochtendung. Geschäftsanschrift: Kastanienweg 8, 56299 Ochtendung.
Bolzhauser AG, Ochtendung, Hauptstraße 19, 56299 Ochtendung. Die Hauptversammlung vom 02.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2013 mit der PTS Gesellschaft für Prozess- und Qualitätsmanagement GmbH mit Sitz in Ochtendung (AG Koblenz, HRB 13390) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bolzhauser AG, Ochtendung, Hauptstraße 19, 56299 Ochtendung. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der PTS Gesellschaft für Prozess- und Qualitätsmanagement GmbH mit der Bolzhauser AG eingereicht worden.
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