HRB 35229 B: Bombardier Transportation (Propulsion & Controls) Germany GmbH, Berlin, Schöneberger Ufer 1, 10785 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 7. Harder, Michael; Nicht mehr Prokurist: 8. Thet, Mie Mie; Nicht mehr Prokurist: 10. Gallien, Stephan; Nicht mehr Prokurist: 12. Dr. Kortendick, Susanne Marianne; Nicht mehr Prokurist: 13. Greth, Rena; Nicht mehr Prokurist: 14. Jacobsson, Nicole; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bombardier Transportation (Holdings) Germany GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 76120) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Der mit der Bombardier Transportation (Holdings) Germany GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 76120) bestehende Beherrschungsvertrag vom 24.11.2008 ist infolge der Verschmelzung mit dieser Gesellschaft erloschen. Der mit der Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 67146) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 24.11.2008 ist infolge der Verschmelzung mit der Bombardier Transportation (Holdings) Germany GmbH erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH