Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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c)
Geändert, nun
Kommanditist:
MABANAFT GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg
HRA 99132), Haftsumme: 70.000.000,00 EUR. |
a)
17.07.2024
Damm
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
10 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Strandkai 1, 20457 Hamburg |
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a)
15.07.2024
Helbig |
HRA 113695: Bomin Bunker Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstraße 55, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Koreastraße 7, 20457 Hamburg.
HRA 113695: Bomin Bunker Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstraße 55, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2015 mit der HJB Hamburg - Japan Bunker Service und Trading GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 34066) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 113695: Bomin Bunker Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Admiralitätstraße 55, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bomin LNG Holding Management GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 124775) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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