HRB 8468: Bonamare-Binnenschiffahrtsgesellschaft mbH, Köln, Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und in § 15 beschlossen.
HRB 8468: Bonamare-Binnenschiffahrtsgesellschaft mbH, Köln, Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Schrömgens, Birgit, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Bonamare-Binnenschiffahrtsgesellschaft mbH, Köln, Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 28.08.2009 mit der Bonatrans Befrachtungs- und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 10925) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bonamare-Binnenschiffahrtsgesellschaft mbH, Köln, Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln.Geschäftsanschrift: Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 28.08.2009 mit der Dr. Kurt Schrömgens Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 7638) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bonamare-Binnenschiffahrtsgesellschaft mbH, Köln, (Virchowstr. 1 - 3, 50935 Köln).Die Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Duisburg in Duisburg ist aufgehoben. Prokura erloschen: Scheurle, Roland Wilhelm, Köln.