Bonduelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Berliner Straße 80, 66424 Homburg). Der mit der Bonduelle Frische GmbH mit Sitz in Reutlingenam (AG Stuttgart HRB 4444) jetzt : Bonduelle Deutschland GmbH mit Sitz in Reutlingen (AG Stuttgart HRB 354444) als herrschender Gesellschaft am 19.06.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkasamkeit der Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft zum 12.04.2007 erloschen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Bonduelle Deutschland GmbH (Amtsgericht Stuttgart HRB 354444) wurde am 12.04.2007 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Bonduelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Berliner Straße 80, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 mit Ergänzung vom 08.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.12.2006 und 20.03.2007 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2006 und 20.03.2007 mit der Bonduelle Deutschland GmbH mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemachtDen Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bonduelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Berliner Straße 80, 66424 Homburg). Zwischen der Gesellschaft und der Bonduelle Frische GmbH mit dem Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Reutlingen HRB 4444) als herrschender Gesellschaft ist am 19.06.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 15.06.2006 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
Bonduelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Berliner Straße 80, 66424 Homburg). Bestellt als Geschäftsführer: Darius, Hans Rudolf, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Figeac, Michel Emile Henri Pierre, Marcq en Baroeul/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
Bonduelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Berliner Straße 80, 66424 Homburg). Bestellt als Geschäftsführer: Figeac, Michel Emile Henri Pierre, Marcq en Baroeul/Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Spang, Joachim, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒.
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