Bonitra - Boom & Nienhaus Traiding Ltd. Germany, Bocholt (Auf dem Dannenkamp 47, 46395 Bocholt). Die Zweigniederlassung ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bonitra - Boom & Nienhaus Traiding Ltd. Germany, Bocholt (Auf dem Dannenkamp 47, 46395 Bocholt). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 395 Absatz 1 FamFG wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Coesfeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Bonitra - Boom & Nienhaus Traiding Ltd. Germany, Bocholt (Auf dem Dannenkamp 47, 46395 Bocholt). Kapitalgesellschaft nach englischem Recht (private Kapitalgesellschaft gem. dem Gesetz über Kapitalgesellschaften von 1985) in Form einer Limited. Satzung/memorandum vom 15.08.2005. Zweigniederlassung der Bonitra Limited mit dem Sitz in Herfordshire/GB, eingetragen im Companies house of Cardiff unter No. 5538547. Handel mit Textilien und weiteren erlaubnisfreien Waren, die insbesondere der Innenraumgestaltung dienen, sowie von Bekleidungswaren und deren Accessoires. 100,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boom, Ralph, Bocholt, * ‒.‒.‒‒; Nienhaus, André, Rhede, * ‒.‒.‒‒.