Bonner Gerüstbau Karl Breit GmbH, Bonn (Christian-Lassen-Str. 8, 53117 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Teupe & Söhne Gerüstbau GmbH am 27.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bonner Gerüstbau Karl Breit GmbH, Bonn (Christian-Lassen-Str. 8, 53117 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005, geändert am 17.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2005/17.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2005/17.06.2005 mit der Teupe & Söhne Gerüstbau GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 3796) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.