Bonner-Segel-Sport-Club e.V., Bonn (Hans-Cloos-str. 25, 53111 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bonner Segelgemeinschaft (BSG) e.V. am 15.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bonner-Segel-Sport-Club e.V., Bonn (Hans-Cloos-str. 25, 53111 Bonn). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.12.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2010 mit dem Betriebssportgemeinschaft Segeln (BSG Segeln) e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 7764) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.