Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Änderung in den personenbezogene Daten von Amts
wegen eingetragen, nun:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
1 2 3 6 Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am
Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88150)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810
IN 738/15) vom 07.05.2024 ist das Insolvenzverfahren nach
Schlussverteilung aufgehoben. |
a)
31.07.2024
Nagel
b)
Fall 7 |
HRA 45735: Bonny 10 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main.
HRA 45735: Bonny 10 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Bonny 10 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Nach Verschmelzung, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Corestate Co-Investment Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88150), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Blitz F09-fünf-zwei GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Corestate Co-Investment Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88150) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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