HRB 503061: Bonsack Präzisionstechnik GmbH, Brotterode-Trusetal, Willi-Betz-Straße 8, 98596 Brotterode-Trusetal. Prokura erloschen: Bonsack, Knut, Brotterode-Trusetal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503061: Bonsack Präzisionstechnik GmbH, Brotterode-Trusetal, Willi-Betz-Straße 8, 98596 Brotterode-Trusetal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nabielek, Andreas, Eisenach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503061:Bonsack Präzisionstechnik GmbH, Brotterode-Trusetal, Willi-Betz-Straße 8, 98596 Brotterode-Trusetal.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2015 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsführer) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt: Geschäftsführer: Nabielek, Andreas, Eisenach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bonsack, Tobias, Brotterode, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 503061:Bonsack Präzisionstechnik GmbH, Brotterode (Willi-Betz-Straße 8, 98599 Brotterode). Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Knut Bonsack Werkzeugbau GmbH mit dem Sitz in Brotterode und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 503061:Bonsack Präzisionstechnik GmbH, Brotterode, Willi-Betz-Straße 8, 98599 Brotterode-Trusetal.In Ausführung der Gebietsreform geändert, nun: Neuer Sitz: Brotterode-Trusetal. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Willi-Betz-Straße 8, 98599 Brotterode-Trusetal. Einzelprokura: Bonsack, Knut, Brotterode-Trusetal, * ‒.‒.‒‒. Die Knut Bonsack Werkzeugbau GmbH mit dem Sitz in Brotterode-Trusetal (Amtsgericht Jena HRB 306638) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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