GnR 520005: Bopfinger Bank Sechta-Ries eG, Bopfingen (Hauptstraße 1, 73441 Bopfingen). Die Generalversammlung vom 23.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
73441 Bopfingen
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.ruv.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: eG