HRB 89712: Boralex GmbH, Frankfurt am Main, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Boralex Europe S.àr.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg am 07.02.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89712: Boralex GmbH, Frankfurt am Main, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Boralex Europe S.àr.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg, B150284) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89712: Boralex GmbH, Frankfurt am Main, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Magrin, Benoit, Galluis / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 89712: Boralex GmbH, Frankfurt am Main, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Boralex GmbH als übertragende Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Boralex Europe SARL als Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts mit Sitz in Luxemburg als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die Boralex GmbH ist unter HRB 89712 beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Boralex Europe SARL ist im luxemburgischen Handelsregister unter Nummer B150284 eingetragen. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Minderheitsgesellschafter sind damit nicht vorhanden. Dies gilt auch für die Boralex Europe SARL, deren Anteile von einer Gesellschaft gehalten werden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Boralex GmbH ergeben sich aus Paragraf 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bei der Boralex GmbH gem. Paragraf 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Boralex GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 1021 14 LSC begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat (Magistrat présidant la chambre du tribunal darrondissement, dans le ressort duquel la société débitrice a son siège social, siégeant en matière commerciale et comme en matière de référés), im Eilverfahren die Zurverfügungstellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern der Verschmelzungs-vorgang eine solche Sicherung erforderlich machen sollte. Der Vorsitzende Richter wird einen solchen Antrag abweisen, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig erscheinen. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig.Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 89712: Boralex GmbH, Frankfurt am Main, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Wolff, Nicolas, Montferrier-Sur-Lez / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Delasnerie, Sophie, Paris / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Magrin, Benoit, Galluis / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aird, Sylvain, Québec/Kanada, * ‒.‒.‒‒; Lemaire, Patrick, Québec/Kanada, * ‒.‒.‒‒; Thibodeau, Jean-Francois, Laval Québec/Kanada, * ‒.‒.‒‒.
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