Borch-Druck GmbH, Hilden, Herderstr. 1, 40721 Hilden. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kramer Logistik, Vertrieb und Verwaltung GmbH am 26.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Borch-Druck GmbH, Hilden, Herderstr. 1, 40721 Hilden. Geschäftsanschrift: Herderstr. 1, 40721 Hilden. Nicht mehr Geschäftsführer: Reinold, Dieter, Schriftsetzer, Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kramer, Ulrich, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der Kramer Logistik, Vertrieb und Verwaltung GmbH mit Sitz in Meerbusch (AG Neuss, HRB 8790) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.