Borchers Sortiergesellschaft mbH, Borken, Hansestraße 44, 46325 Borken.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Borchers Kreislaufwirtschaft GmbH am 24.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Borchers Sortiergesellschaft mbH, Borken, Hansestraße 44, 46325 Borken.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hansestraße 44, 46325 Borken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2010 mit der Borchers Kreislaufwirtschaft GmbH mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4814) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.