Borek-Verlag GmbH, Braunschweig, Neckarstraße 7, 38120 Braunschweig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Borek Kommunikation GmbH am 31.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Borek-Verlag GmbH, Braunschweig, Neckarstraße 7, 38120 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.11.2010 mit der Borek Kommunikation GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 2075) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Borek-Verlag GmbH, Braunschweig, Neckarstraße 7, 38120 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 mit der HB Geschichtsverlag GmbH mit Sitz in Wien (Firmenbuch FN 77411 s) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Borek-Verlag GmbH, Braunschweig, Neckarstraße 7, 38120 Braunschweig.Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht. Beteiligt an der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die HB Geschichtsverlag GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, mit dem Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch FN 77411 s des Handelsgeichts Wien als übertragende Gesellschaft und die Borek-Verlag GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Braunschweig unter HRB 1356 als übernehmende Gesellschaft. Hinweises auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG) sind entbehrlich, da keinerlei Minderheitsgesellschafter vorhanden sind. Die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften sind berechtigt, für ihre Forderungen Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, §§ 122 a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Will ein Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, so muss er seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger er ist, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, §§ 122 a Abs. 2., 22 Abs.1 Satz 1 UmwG. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden: Borek-Verlag GmbH, Neckarstraße 7, D 38120 Braunschweig
Archiv-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Braunschweig, Neckarstraße 7, 38120 Braunschweig.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 102.261,00 EUR beschlossen.
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