Borgers-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Johann Borgers GmbH am 06.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Borgers-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 mit der Johann Borgers GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14082) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Borgers-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der Johann Borgers GmbH vom 29.08.2013 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Johann Borgers GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14082) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Borgers-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Nöthe, Meinolf, Bocholt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Funke, Stephan, Rhede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Borgers-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt.Geschäftsanschrift: Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2008 mit der Borgers Projekt GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8418) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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