Borkum Immobilien Entwicklungs- und Verkaufs GmbH, Kleve, Siemensstraße 31, 47533 Kleve. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Borkum Immobilien Entwicklungs- und Verkaufs GmbH, Kleve, Siemensstraße 31, 47533 Kleve. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1, 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Borkum Immobilien Entwicklungs- und Verkaufs GmbH, Kleve, Siemensstraße 31, 47533 Kleve.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2010. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 31, 47533 Kleve. Gegenstand: Die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien auf der Nordseeinsel Borkum vor allem für den niederländischen Markt sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss bestimmten Geschäftsführern die Befugnis einräumen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und bestimmte Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen aus § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer gilt für alle gewöhnlichen und branchenüblichen Geschäfte. Für alle anderen Geschäfte ist ein zustimmender Beschluss der Gesellschafter mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter erforderlich. Geschäftsführer: de Groot, Saskia Undina, Heerenveen/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; van Kammen, Jan, Ryptsjerk/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.