HRB 120273: Borkum Riffgrund 3 GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Aurich, HRA 203366) am 03.12.2021 wirksam geworden.
HRB 120273: Borkum Riffgrund 3 GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2021 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Borkum Riffgrund 3 GmbH & Co. oHG mit Sitz in Norden umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 120273: Borkum Riffgrund 3 GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Malmen, Volker, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Kubitza, Jörg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 120273: Orsted Borkum Riffgrund West I GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Orsted Borkum Riffgrund West II GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 134106) beschlossen. Neue Firma: Borkum Riffgrund 3 GmbH. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Orsted Borkum Riffgrund West II GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 134106) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 120273: Borkum Riffgrund 3 GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.200,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Northern Energy OWP West GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 145635) beschlossen. 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Northern Energy OWP West GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 145635) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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