HRB 204740:Bormann Hausverwaltung GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Julius-Straße 33, 38667 Bad Harzburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Stadtpark 41, 38667 Bad Harzburg. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen berichtigt und Geschäftsführer neu vorgetragen: Geschäftsführer: Bormann, Frank, Goslar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 204740:Bormann Hausverwaltung GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Julius-Straße 33, 38667 Bad Harzburg.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2014 wirksam geworden.
HRB 204740:Bormann Hausverwaltung GmbH, Bad Harzburg, Herzog-Julius-Straße 33, 38667 Bad Harzburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2014. Geschäftsanschrift: Herzog-Julius-Straße 33, 38667 Bad Harzburg. Gegenstand: Haus, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung für Dritte und alle damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bormann, Frank, Goslar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden unter anderem durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bormann, Frank, Goslar, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Frank Bormann Grundbesitzverwaltung Inhaber Frank Bormann e.K. in Bad Harzburg (Amtsgericht Braunschweig, HRA 201182) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.05.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.