Bornaer Instandhaltungs- und Servicegesellschaft mbH, Borna, (Roßmarktsche Str. 21, 04552 Borna).Die Verschmelzung wurde am 02.06.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bornaer Instandhaltungs- und Servicegesellschaft mbH, Borna (Roßmarktsche Str. 21, 04552 Borna). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2005 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 23.03.2005 mit der BGV-Bornaer Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig, HRB 10891) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Bornaer Instandhaltungs- und Servicegesellschaft mbH, Borna (Roßmarktsche Str. 21, 04552 Borna). Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.