Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
31 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Haberkorn, Eric, Truchtersheim / Frankreich,
* ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Torre Flores, Pio, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.07.2023
Vock |
HRB 86: Bosch Automotive Service Solutions GmbH, Pollenfeld-Preith, Am Dörrenhof 1, 85131 Pollenfeld. Prokura erloschen: Simmer, Erik, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86: Bosch Automotive Service Solutions GmbH, Pollenfeld-Preith, Am Dörrenhof 1, 85131 Pollenfeld. Prokura erloschen: Maier, Wolfgang, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86: Bosch Automotive Service Solutions GmbH, Pollenfeld-Preith, Am Dörrenhof 1, 85131 Pollenfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Torre Flores, Pio, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Frei, Oliver, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thiele, Daniela, Wernau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86: Bosch Automotive Service Solutions GmbH, Pollenfeld-Preith, Am Dörrenhof 1, 85131 Pollenfeld. Die MATRA-WERKE Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hainburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43982) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.7.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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