HRB 6594: Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, Wetzlar, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bosch Thermotechnik GmbH mit Sitz in Wetzlar verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bosch Thermotechnik GmbH am 02.12.2019 eingetragen worden ; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Der mit der Bosch Thermotechnik GmbH, Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 13) am 21.//22.10. 2014 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6594: Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, Wetzlar, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar. Nicht mehr Geschäftsführer: Relecker, Markus, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Uwe, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6594:Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, Wetzlar, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar.Mit der Bosch Thermotechnik GmbH, Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 13) als herrschendem Unternehmen ist am 21.// 22.10.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 6594:Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, Wetzlar, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des gemeinsamen Verschmelzungsplanes vom 09.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2014 mit der Bosch Thermotechnik Holding B.V. mit Sitz in Boxtel, Niederlande (Niederländisches Handelsregister der Handelskammer in Amsterdam Nr. 38016235) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6594:Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, Wetzlar, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar.Zum Registergericht ist der Verschmelzungsplan eingereicht worden, nachdem die Firma Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH mit Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6594) als übernehmender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der Firma Bosch Thermotechnik Holdig B.V. (übertragender Rechtsträger), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Boxtel, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer Amsterdam (Kamer van Koophandel voor Amsterdam) unter der Registernummer 38016235, verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhalts des Verschmelzungsplans wird auf die zum Register eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH ergeben sich aus § 122a Abs 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH nach §§ 122a Absatz 2 in V.m. 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH gem. § 122a Abs 2 i.V.m. § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errrichtet und staatlich überwacht wird. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleisungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzsanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH unter deren Gechäftsanschrift : Sophienstr. 30-32, 35576 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden niederländischen Bosch Thermotechnik Holding B.V. und der übernehmenden deutschen Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, können gemäß Artikel 2:316 Abs. 2 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Veröffentlichung des gemeinsamen Verschmelzungsplanes in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger durch die Gesellschaften beim zuständigen niederländischen Amtsgericht (Amsterdam), Niederlande, widersprechen. Mindestens eine der sich verschmelzenden Gesellschaften muss die geforderte Sicherheitsleistung für die Befriedigung dieser Forderung anbieten oder die Befriedigung der Forderung auf andere Weise garantieren. Der oben beschriebene Widerspruch gegen die Verschmelzung wird vom Gericht für begründet erklärt, falls die Sicherheitsleistung nicht gelingen sollte. Dies gilt nicht, falls die Forderung des Gläubigers auf andere Weise hinreichend gesichert ist oder falls die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung bieten als die finanziellen Verhältnisse der übertragenden Rechtsträgerin vor der Verschemlzung. Falls der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der Bosch Thermotechnik Vermögensverwaltung 1 GmbH, zu Hd. Herrn Jürgen Jüngst, Sophienstr. 30.-32, 35576 Wetzlar eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung zweier 100-prozentiger Tochtergesellschaften der Bosch Thermotechnik GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wetzlar, eingetragen im Handelregister des Amtsgericht Wetzlar, HRB 13, handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen