Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
kleine Stüve, Ralf Hermann, Garrel, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bosche, Rolf, Vechta, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.11.2023
Prill |
3 |
c)
Planung und Errichtung von Anlagen,
insbesondere Silo- und Kraftfutteranlagen |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
28.07.2023
Prill |
HRB 214607: Bosche Systembau GmbH, Vechta, Osloer Straße 12, 49377 Vechta. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2021 mit der Pleus Anlagenbau GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 111502) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 110377: Bosche Systembau GmbH & Co. KG, Vechta, Osloer Straße 12, 49377 Vechta. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Bosche Systembau GmbH (Amtsgericht Oldenburg HRB 214607) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 214607: Bosche Systembau GmbH, Vechta, Osloer Straße 12, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2019. Geschäftsanschrift: Osloer Straße 12, 49377 Vechta. Gegenstand: Durchführung von Montagearbeiten jeglicher Art, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen aus dem Bereich Mühlenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bosche, Rolf, Vechta, * ‒.‒.‒‒; Bosche, Dieter, Vechta, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bosche Systembau GmbH & Co. KG, Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRA 110377) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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