Boucke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver, Langenscheid 6, 58553 Halver.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinr. Jung & Sohn GmbH am 21.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Boucke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver, Langenscheid 6, 58553 Halver.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2009 mit der Heinr. Jung & Sohn GmbH mit Sitz in Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 4744) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Boucke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver, Langenscheid 6, 58553 Halver.Geschäftsanschrift: Langenscheid 6, 58553 Halver. Bestellt als Geschäftsführer: Volz, Hans Ulrich, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schauerte, Ingo, Plettenberg. Prokura erloschen: Scholl, Regina, Halver.
Boucke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver (Langenscheid 6, 58553 Halver). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführer) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Boucke Beteiligungs-GmbH, Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 6099) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Boucke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver (Langenscheid 6, 58553 Halver). Die Gesellschafterversammlung hat am 13.08.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 3.070.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.569.666,08 um EUR 30.333,92 auf EUR 1.600.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Stimmrecht, Beschlussfassung) und § 14 (Veräußerung, Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen) beschlossen.