Boutique Mandy GmbH, Grevesmühlen (Wismarsche Str. 35, 23936 Grevesmühlen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Lübeck, HRA 5532 HL) am 28.04.2008 wirksam geworden.
Boutique Mandy GmbH, Grevesmühlen (Wismarsche Str. 35, 23936 Grevesmühlen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Andreas Schuldt, Boutique Mandy e.K. in Neustadt in Holstein weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.