HRB 49740:Bouwfonds Homburger Landstraße Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bouwfonds Immobilienentwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 87037) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 49740:Bouwfonds Homburger Landstraße Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Stresemannallee 28, 60596 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kaiserswerther Straße Düsseldorf Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 32148) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bouwfonds Immobilienentwicklungs GmbH, Frankfurt am Main, Stresemannallee 28, 60596 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Bouwfonds Homburger Landstraße Verwaltungs-GmbH. Neuer Gegenstand: Die Entwicklung von Bauprojekten aller Art, der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Baulichkeiten und Grundstücken im weitesten Sinne von § 34 c Gewerbeordnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in der Bouwfonds Immobilienentwicklungs GmbH & Co. Homburger Landstraße KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 29592).
Bouwfonds Immobilienentwicklungs GmbH, Frankfurt am Main, Stresemannallee 28, 60596 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Stresemannallee 28, 60596 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bouwfonds Property Development Jülich GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 54074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.