Brönner Mediengestalterei GmbH, Speyer, Lina-Sommer-Straße 96, 67346 Speyer. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Brönner Mediengestalterei e.K. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 60860) auftretenden Kaufmann Brönner, Roland übertragen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brönner Mediengestalterei GmbH, Speyer (Lina-Sommer-Straße 96, 67346 Speyer). Nicht mehr Geschäftsführer: Prinz, Rainer, Werbekaufmann, Römerberg, * ‒.‒.‒‒.
Brönner Mediengestalterei GmbH, Speyer (Lina-Sommer-Str. 96, 67346 Speyer). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,18812 (gerundet) um EUR 20,81188 (gerundet) auf EUR 51.150,-- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 51.150,00 um EUR 850,00 auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Prinz & Brönner GmbH, Römerberg (HRB 52311) beschlossen. 52.000,00 EUR.
Brönner Mediengestalterei GmbH, Speyer (Lina-Sommer-Str. 96, 67346 Speyer). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2006 mit der Prinz & Brönner GmbH mit Sitz in Römerberg (HRB 52311) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
aviva Medienagentur GmbH, Speyer (Lina-Sommer-Str. 96, 67346 Speyer). Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Brönner Mediengestalterei GmbH.