HRA 727721: Tittmoninger Beteiligungs GmbH & Co. KG, Leonberg, Benzstraße 8-10, 71229 Leonberg. Firma geändert; nun: Brückner Grundbesitzverwaltung Tittmoning GmbH & Co. KG.
Tittmoninger Beteiligungs GmbH & Co. KG, Leonberg, Benzstraße 8-10, 71229 Leonberg. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Brückner Trockentechnik GmbH & Co. KG", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 253375) am 02.08.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Tittmoninger Beteiligungs GmbH & Co. KG, Leonberg, Benzstraße 8-10, 71229 Leonberg. (der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz an die Brückner Textile Technologies GmbH & Co. KG in Leonberg sowie an andere Mieter.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Benzstraße 8-10, 71229 Leonberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Brückner Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 252690), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Kommanditanteils an der Brückner Grundbesitzverwaltung Tittmoning GmbH & Co. KG mit Sitz in Tittmoning (HRA 9314, Amtsgericht Traunstein) aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Brückner Trockentechnik GmbH & Co. KG", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 253375) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.06.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2012. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.