HRB 11310: Brüggemann Vermietung GmbH, Neuenkirchen, Am Wambach 17-19, 48485 Neuenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 2, 48485 Neuenkirchen.
HRB 11310: Brüggemann Vermietung GmbH, Neuenkirchen, Am Wambach 17-19, 48485 Neuenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 5 (Gesellschafterbeschlüsse) und 8 (Jahresabschluss, Verwendung und Verteilung des Ergebnisses) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brüggemann, Reinhold, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11310: Brüggemann Vermietung GmbH, Neuenkirchen, Am Wambach 17-19, 48485 Neuenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2015. Geschäftsanschrift: Am Wambach 17-19, 48485 Neuenkirchen. Gegenstand: Die Beteiligung an und Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind die befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, wenn alle bestellten Geschäftsführer gemeinsam handeln. Bestellt als Geschäftsführer: Brüggemann, Reinhold, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Brüggemann, Tobias, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Brüggemann-Vermietung GmbH & Co. KG, Neuenkirchen (Amtsgericht Steinfurt HRA 3457) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.