HRA 3457: Brüggemann-Vermietung GmbH & Co. KG, Neuenkirchen, Kurze Str. 5, 48485 Neuenkirchen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Steinfurt HRB 11310) am 19.07.2016 wirksam geworden.
HRA 3457: Brüggemann-Vermietung GmbH & Co. KG, Neuenkirchen, Kurze Str. 5, 48485 Neuenkirchen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 im Wege des Formwechsels in die Brüggemann Vermietung GmbH mit Sitz in Neuenkirchen (Amtsgericht Steinfurt HRB) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3457: Brüggemann-Vermietung GmbH & Co. KG, Neuenkirchen, Kurze Str. 5, 48485 Neuenkirchen. Nach Änderung der Firmenbezeichnung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Brüggemann Holzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuenkirchen (Amtsgericht Steinfurt HRB 3806).