HRB 19622: Braff Autolackiererei und Unfallinstandsetzung GmbH, Aachen, Alsenstraße 22, 52068 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Starenweg 40, 52146 Würselen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung, nunmehr Liquidator: Keiffer, Tim, Würselen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19622: Braff Autolackiererei und Unfallinstandsetzung GmbH, Aachen, Alsenstraße 22, 52068 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2015. Geschäftsanschrift: Alsenstraße 22, 52068 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Autolackiererei sowie einer Werkstatt zur Unfallinstandsetzung von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keiffer, Tim, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb des Geschäfts der Hans Braff Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Aachen HRB 2188) begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf die Gesellschaft sind ausgeschlossen.