Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Einzelprokura:
Egg, Vanessa, Brakel, * ‒.‒.‒‒
Groeneweg, Uwe, Witten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.04.2024
Lutze |
HRB 4470: Brakeler Thermo Glas GmbH, Brakel, Industriestr. 38, 33034 Brakel. Nicht mehr Geschäftsführer: Egg, Christel, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4470: Brakeler Thermo Glas GmbH, Brakel, Industriestr. 38, 33034 Brakel. Prokura erloschen: Koch, Heribert, Nieheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4470: Brakeler Thermo Glas GmbH, Brakel, Industriestr. 38, 33034 Brakel. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Aufhebung des § 7 (Beirat) beschlossen. Die nachfolgenden §§ wurde entsprechend neu nummeriert. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung von Isolierglas, Sicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas und Glas anderer Art und der Vertrieb von Glas aller Art.
HRB 4470: Brakeler Thermo Glas GmbH, Brakel, Industriestr. 38, 33034 Brakel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2018 mit der Brakeler Sicherheitsglas GmbH mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn, HRB 7928) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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