HRB 5341:Brakhage Immobilien GmbH, Steinhagen, Menzelweg 2, 33803 Steinhagen.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Brakhage Immobilien GmbH, Steinhagen, Menzelweg 2, 33803 Steinhagen. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Brakhage, Hans-Jürgen, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Brakhage, Hans Jürgen, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Brakhage Verwaltungsgesellschaft mbH, Steinhagen, Menzelweg 2, 33803 Steinhagen.Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 394,00 EUR auf 25.394,00 EURbeschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, den Namen der Fima (§ 1 der Satzung) sowie den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 der Satzung) zu ändern. Neue Firma: Brakhage Immobilien GmbH. Geschäftsanschrift: Menzelweg 2, 33803 Steinhagen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von bebautem und unbebautem Grundbesitz sowie die Errichtung von Gebäuden und der Ankauf und Verkauf von Grundstücken sowie die Verwaltung von Wohneigentum und sonstigen Immobilien. 25.394,00 EUR.
Brakhage Verwaltungsgesellschaft mbH, Steinhagen (Menzelweg 2, 33803 Steinhagen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der H.-Jürgen Brakhage GmbH mit Sitz in Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh HR B 5457) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.