HRB 11128: Brandenburg Holding GmbH, Paderborn, Driburger Straße 24d, 33100 Paderborn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brandenburg Vermögensverwaltungs GmbH am 04.04.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11128: Brandenburg Holding GmbH, Paderborn, Driburger Straße 24d, 33100 Paderborn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2021 mit der Brandenburg Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 11125) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11128: Brandenburg Holding GmbH, Paderborn, Technologiepark 19, 33100 Paderborn. Änderung der Geschäftsanschrift: Driburger Straße 24d, 33100 Paderborn.
HRB 11128:Brandenburg Holding GmbH, Paderborn, Technologiepark 19, 33100 Paderborn.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.01.2014 wirksam geworden.
HRB 11128:Brandenburg Holding GmbH, Paderborn, Technologiepark 19, 33100 Paderborn.Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Abspaltung um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2013 und vom 31.10.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2013 und vom 31.10.2013 Teile des Vermögens der Brandenburg GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 3071) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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