Brandenburg Holzfaserstoffe GmbH & Co. KG, Goldenstedt, Arkeburger Straße 31, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2011 mit der BHV Vertriebs GmbH mit Sitz in Goldenstedt (AG Oldenburg HRB 200110) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brandenburg Holzfaserstoffe GmbH & Co. KG, Goldenstedt, Arkeburger Straße 31, 49424 Goldenstedt.Geschäftsanschrift: Arkeburger Straße 31, 49424 Goldenstedt.
Brandenburg Holzfaserstoffe GmbH & Co. KG, Goldenstedt, (Arkeburger Str. 31, 49424 Goldenstedt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der KB Development GmbH mit Sitz in Goldenstedt (Amtsgericht Oldenburg HRB 200623) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brandenburg Holzfaserstoffe GmbH & Co. KG, Goldenstedt, (Arkeburger Str. 31, 49424 Goldenstedt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der KB Consulting GmbH mit Sitz in Goldenstedt (HRB 200598) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.